Voditelj Brodice B - Küstenpatent – was ist neu ab 2025?
Der Bootsführerschein Kroatien – Voditelj brodice B, auch bekannt als Küstenpatent B oder Boat Skipper B, ist eine der beliebtesten Lizenzen für Nautiker in Kroatien. Viele Nautiker fahren genau mit diesem Schein, der zudem ein Pflichtdokument für die Beantragung des Yacht Permits bzw. der Bootsvignette ist.
Bereits 2020 gab es Anpassungen an der Lizenz, über die wir in diesem Artikel berichtet haben. Obwohl die gesetzlichen Änderungen damals in Kraft traten, blieb das physische Dokument unverändert. Erst ab Sommer 2025 beginnen das kroatische Seeministerium und die Hafenämter, bei neuen Prüfungen aktualisierte Ausweise auszustellen, die nun mit der Verordnung übereinstimmen.
Was hat sich geändert?
Klar definierte maximale Länge der Boote
Früher wurde die Begrenzung in Bruttotonnen (30 GT) angegeben, was oft zu Unklarheiten führte. Auf den ab Juli 2025 ausgestellten Scheinen steht nun eindeutig:
- Boote bis 18 Meter Länge
Eine Beschränkung der Motorleistung gibt es weiterhin nicht.
Wegfall des Vermerks „Adriatic Sea“ – Einführung des 12 NM-Limits
Auf älteren Scheinen stand, dass sie nur für die „Adriatic Sea“ gültig seien. Ab 2025 ist dieser Hinweis verschwunden. Stattdessen ist klar geregelt:
bis zu 12 Seemeilen von der Küste oder einer Insel
VHF-Funklizenz auf dem Schein angegeben
Obwohl die UKW-Seesprechfunkberechtigung (VHF) schon immer Teil des Küstenpatents B war, fehlte der explizite Hinweis auf den älteren Dokumenten. Jetzt ist er wieder klar vermerkt – ein Vorteil vor allem bei Fahrten außerhalb Kroatiens oder beim Yachtcharter.

Was gilt für bestehende Bootsführerscheine?
Wenn Sie bereits einen älteren Voditelj brodice B besitzen:
- In Kroatien bleibt Ihr alter Schein gültig. Sie müssen nichts unternehmen, wenn Sie nur in der Adria unterwegs sind.
- Für Fahrten außerhalb Kroatiens kann die neue, auf Englisch formulierte Rückseite hilfreich sein, da sie Missverständnisse bei Behörden oder Charterfirmen vermeidet.
Wichtig: Das kroatische Seeministerium nimmt keinen Umtausch von gültigen Scheinen allein wegen des neuen Designs vor. Eine neue Version erhalten Sie nur im Fall von Verlust, Beschädigung, Namensänderung oder ähnlich.
Was ist mit sehr alten Scheinen?
Es gibt noch alte Scheine aus der Zeit des ehemaligen Jugoslawiens (z. B. „Voditelj brodice“ oder „Mornar motorist“). Diese sind nicht mehr gültig.
Wenn Sie ein solches Original besitzen, können Sie es in bestimmten Fällen im zuständigen Hafenamt, das den Schein ursprünglich ausgestellt hat, umschreiben lassen. Voraussetzung ist, dass Sie damals auch die Funkprüfung abgelegt haben. Falls nicht, muss eine zusätzliche Funkprüfung nachgeholt werden
Fazit:
Die neuen Bootsführerscheine ab 2025 bringen mehr Klarheit und beseitigen Missverständnisse:
- Klare Begrenzung: Boote bis 18 m Länge und 12 NM von der Küste
- VHF-Funkberechtigung ausdrücklich angegeben
Für rein kroatische Gewässer brauchen Sie Ihren alten Schein nicht umzutauschen. Für internationale Fahrten oder Charter kann die neue Version jedoch deutliche Vorteile bringen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Die Kosten für ein Duplikat variieren je nach spezifischer Situation. Um ein genaues Angebot und eine Einschätzung der Bearbeitungszeit zu erhalten, bitten wir Sie, uns mit den Details Ihres Falles zu kontaktieren. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung von der Antragstellung bis zur Ausstellung des Duplikats in der Regel mehrere Wochen in Anspruch nimmt.
Für die Umschreibung Ihres alten Führerscheins benötigen Sie folgende Dokumente:
- Eine Kopie Ihres alten Führerscheins
- Eine Kopie Ihres gültigen Ausweisdokuments (Personalausweis oder Reisepass)
- Ein aktuelles Passfoto
Die offizielle Prüfungsgebühr bei der Hafenbehörde beträgt 108,83 EUR. Zusätzlich fallen Kosten für den Vorbereitungskurs an, die je nach Anbieter und Art des Kurses variieren.
Ja, die Prüfung kann sowohl auf Deutsch als auch auf Englisch abgelegt werden. Die Verfügbarkeit dieser Sprachen hängt jedoch von der jeweiligen Hafenbehörde ab. Wir empfehlen Ihnen, sich direkt bei der zuständigen Behörde zu erkundigen, welche Sprachen für die Prüfung angeboten werden.