Bootsregeln Kroatien 2025
Die kroatische Regierung hat einen neuen Rechtsrahmen für die Sicherheit der Seeschifffahrt veröffentlicht. Der „Pravilnik o sigurnosti pomorske plovidbe“ – übersetzt: Verordnung über die Sicherheit der Seeschifffahrt in den Binnenmeergewässern und im Territorialmeer der Republik Kroatien. Diese bringt ab März 2025 eine ganze Reihe von Änderungen für Skipper, Bootsfahrer und Wassersportler mit sich.
Bootsfahren entlang der Küste: Abstand nach Bootsgröße
Eines der zentralen Themen der neuen Vorschriften sind die Abstandsregeln zur Küste:
- Wasserfahrzeuge ab 30 Meter Länge und Wasserflugzeuge: mindestens 300 m Abstand zur Küste
- Wasserfahrzeuge zwischen 15 und 30 Metern: mindestens 150 m
- Wasserfahrzeuge unter 15 Meter Länge: mindestens 50 m
Gleiches gilt für den Abstand zu organisierten Badezonen. Innerhalb dieser Zonen ist das Fahren strikt untersagt.
Ankern und Festmachen – was ist neu?
Die neue Verordnung regelt auch sehr konkret das Verhalten beim Ankern und Anlegen an der Küste:
- Die Kapetanerie kann das Ankern oder Festmachen zeitlich oder räumlich einschränken oder verbieten.
- Anker- und Festmachbereiche müssen so gewählt werden, dass keine Gefahr für Menschen, Umwelt, Eigentum oder andere Schiffe besteht.
- Ankerketten und Landleinen müssen gut sichtbar gekennzeichnet sein.
- Das Festmachen an Land ist verboten, wenn Teile der Anker Anordnung (Landleine+Boot+Ankerkette mit Anker) weiter als 50 m von der Küste entfernt liegen oder Küstenvegetation beschädigt wird.
Verbotene Ankerzonen – unbedingt beachten
Ankern ist untersagt:
- In Zonen mit ausdrücklichem Ankerverbot laut Seekarte
- In Bereichen, die von der Kapetanerie gesperrt wurden
- In der Nähe von Unterwasserkabeln, Leitungen oder Auslässen
- Näher als 50 m zur Absperrung eines Badebereichs
- Näher als 150 m zur Küste eines Naturbadestrandes
- Wasserfahrzeuge müssen so ankern oder an der Küste festmachen, dass dadurch keine Gefahr für Menschenleben, Eigentum, Küste, Meeresumwelt und die Sicherheit der Schifffahrt anderer Wasserfahrzeuge entsteht – unter Berücksichtigung der jeweiligen Bedingungen, des Zustands sowie räumlicher und sonstiger Einschränkungen.
- Festmacherleinen (Landleinen) und Ankerketten von Wasserfahrzeugen müssen entsprechend gekennzeichnet sein und dürfen die Navigation anderer Wasserfahrzeuge nicht behindern.

Ein wichtiger Punkt betrifft Beiboote bzw. Tender, die zu einer Yacht gehören und entweder registriert oder mit „t/t Yachtname“ gekennzeichnet sind:
- Diese dürfen maximal 500 m vom Mutterschiff entfernt genutzt werden.
- Ausnahme: Transport von Personen oder Ladung zur nächsten Anlegestelle oder zwischen Ankerplatz und Hafen.
- Beiboote, die separat registriert sind, dürfen sich weiterhin im Rahmen ihrer Bootszulassung frei bewegen.
Persönliche Wasserfahrzeuge – eingeschränkte Nutzung
Persönliche Wasserfahrzeuge wie SUPs oder Jetboards dürfen zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang fahren, jedoch nicht innerhalb organisierter Badezonen und maximal bis 300 Meter von der Küste entfernt.
Was zählt als persönliches Wasserfahrzeug?
Unter den Begriff “persönliches Wasserfahrzeug” fallen unter anderem Kanus, Kajaks, Tretboote, SUPs, Windsurfbretter, Kiteboards, elektrische Surfboards, motorisierte Luftmatratzen und Unterwasserscooter – unabhängig von der Art des Antriebs.
Wichtig: Diese Fahrzeuge sind nicht registrierungspflichtig.
Tauchzonen und Sicherheitsobjekte
- Ein Abstand von mindestens 50 Metern zu Tauchermarkierungen ist verpflichtend – außer, das Boot begleitet aktiv einen Taucher.
- Das Festmachen an Navigationszeichen oder anderen Sicherheitsobjekten ist nicht erlaubt.
Gut vorbereitet in die Saison 2025
Mit den neuen Bootsregeln in Kroatien wird klar geregelt, wo, wann und wie man sich mit Boot, Beiboot oder Jet-Ski aufhalten darf. Wer sich rechtzeitig informiert, fährt sicher – und vermeidet Bußgelder oder Einschränkungen.