Beiboot Kroatien 2025: Was bedeuten die neuen Vorschriften für Tender-Eigner in Kroatien?
Kroatien hat vor kurzem eine neue Verordnung über die Sicherheit der Seeschifffahrt erlassen. Ihr vollständiger Titel lautet:
„Verordnung über die Sicherheit der Seeschifffahrt in den Binnengewässern und im Territorialmeer der Republik Kroatien sowie über die Art und Bedingungen der Überwachung und Steuerung des Seeverkehrs“ [LINK].
Die Verordnung behandelt mehrere wichtige Themen für Freizeitskipper und Bootsfahrer. Der vollständige Überblick über die neuen Vorschriften – einschließlich Navigation und Ankerregeln – ist in einem separaten Artikel [LINK] zu finden. Dieser Artikel konzentriert sich auf eine der relevantesten Neuerungen, auf die sich Tender-Eigner bis zur Saison 2025 an der Adria vorbereiten sollten: die neu eingeführten Regeln für die Nutzung eines Beiboots in Kroatien.
Was ist ein Beiboot?
Dabei handelt es sich um kleine Boote, die zu größeren Yachten oder Segelbooten gehören und in erster Linie dazu dienen, Personen und Güter vom Hauptschiff an Land zu bringen. Meist handelt es sich um Schlauchboote mit kleinem Außenbordmotor oder Paddel.
Tender to Yacht – Kennzeichnung und Registrierung
Tender sind häufig mit dem Vermerk „Tender To YachtName“ oder einfach „t/t YachtName“ gekennzeichnet und oft nicht separat registriert. Wenn sie jedoch registriert sind, gelten sie als eigenständige Wasserfahrzeuge und dürfen im Rahmen ihrer Zulassung frei fahren.
Tender Permit
Bislang gab es in Kroatien keine klaren gesetzlichen Regelungen für die Nutzung von Beibooten – nur eine allgemeine Richtlinie, wonach sie sich im Sichtbereich des Mutterschiffs bewegen durften. Für Beiboote, die länger als 2,5 Meter sind und über einen Motor mit mehr als 5,00 kW (ca. 6,8 PS) verfügen, war bereits eine gültige Navigationsgenehmigung (Vinjettenpflicht) erforderlich, um sich frei bewegen zu dürfen.
Tender, Dingi oder Jet-Ski: Was ändert sich 2025?
Mit dem Wachstum des nautischen Tourismus sind auch die Yachten und deren Tender größer geworden. Es sind zunehmend, leistungsstarke Beiboote mit mehr Passagierkapazität und größerer Reichweite zu sehen. Auch Jet-Skis werden häufig als Tender oder als hybride Freizeitfahrzeuge eingesetzt.
Die 500-Meter-Regel
Zur Erhöhung der Sicherheit und zur besseren Regelung der Nutzung von Beibooten sieht die neue Verordnung einen Navigationsradius von 500 Metern vor:
„Ein Wasserfahrzeug, das zu einem anderen maritimen Objekt gehört und als Teil der Ausrüstung des Hauptobjekts registriert oder gekennzeichnet ist, darf sich bis zu 500 Meter vom Mutterschiff entfernen – außer beim Transport von Personen oder Fracht zur nächstgelegenen Anlegestelle oder zwischen Ankerplatz und Hafen.“
Das bedeutet: Tender, Dingi oder ähnliche Beiboote dürfen sich grundsätzlich innerhalb eines Radius von 500 Metern um das Mutterschiff bewegen – mit Ausnahmen für Fahrten zum Land oder Hafen, selbst wenn diese weiter entfernt liegen.
Wann ist die Registrierung eines Beiboots in Kroatien Pflicht?

Wenn das Beiboot außerhalb des 500-Meter-Radius genutzt wird – z. B. für Restaurantbesuche auf nahegelegenen Inseln, Angelausflüge, Einkaufsfahrten oder zur Erkundung der Küste – ist eine offizielle Registrierung erforderlich. Das Boot muss im Schiffsregister eingetragen, mit einer gültigen Vinjette versehen und bei Motoren über 15 kW zusätzlich versichert sein.
Was ist, wenn das Beiboot bereits in Yacht-Dokumenten aufgeführt ist?
Einige Yachteigner haben ihr Beiboot bereits in Dokumenten wie dem ADAC International Bootsschein vermerkt, was bislang die Vinjettenbeantragung erleichtert hat. Laut den neuen Vorschriften reicht dies jedoch nicht mehr aus, wenn das Beiboot außerhalb des zulässigen Radius genutzt werden soll. In diesem Fall ist eine gesonderte Registrierung mit eigener Registriernummer zusätzlich zur Kennzeichnung „t/t Yacht“ erforderlich.
Wichtige Empfehlungen für Tender-Eigner in Kroatien (2025)
- Überprüfen Sie Ihre bisherige und geplante Tendernutzung in der Saison 2025. Registrieren Sie das Beiboot bei Bedarf.
- Stellen Sie nach der Registrierung sicher, dass das Beiboot korrekt versichert ist – oder klären Sie mit Ihrer Versicherung, ob eine separate Police notwendig ist, besonders wenn das Beiboot gemeinsam mit der Hauptyacht versichert ist. Bei Motoren über 15 kW ist Versicherung Pflicht.
- Kontaktieren Sie uns, wenn Sie Unterstützung bei der Bootsanmeldung bei der Hafenbehörde oder bei der Aktualisierung Ihrer Tender-Vignette benötigen.
- Sprechen Sie uns gerne an – vielleicht finden wir eine Lösung, die Sie bisher nicht in Betracht gezogen haben.
Mit diesen Maßnahmen sorgen Sie für eine sichere und sorgenfreie Bootssaison entlang der kroatischen Adria im Jahr 2025.